Verantwortlicher Hygieneschutzbeauftragter, Geschäftsführer Herr Rico Neumann sowie der Prokurist Herr Mario Franke.
Stand: 25.10.2020
1. Rivagroup GmbH
1.1. Management Summary
Der Tätigkeitsbereich der RivaGroup GmbH ist primär der Betrieb einer Indoor-Freizeitanlage mit der
Angebotspalette von Erlebnis-Laserspielen, Fluchtspielen (Escaperooms), Schwarzlicht-Minigolf für die
ganze Familie sowie dem freudigen "Kugel" schieben auf 22-AMF Bowlingbahnen. Diese genannten
Bereiche werden in der Gewerbeanmeldung unter dem Begriff: „Betreiben einer Indoor-Freizeitanlage“
geführt. Hinzu kommt in den geschaffenen Ruhebereichen, direkt an den Bahnen sowie im
angegliederten Restaurantbereich der Verkauf von Getränken und frisch zubereiteten Speisen aus der
eigenen Küche. Dieser zusätzliche Geschäftszweig wird in der Gewerbeanmeldung wie folgt
beschrieben: „Gaststättenbereich mit einer Schank und Speisewirtschaft“.
1.2. Anforderungen nach Rahmen-Hygieneplan gem. § 36 Infektionsschutzgesetz
Ziel des Hygieneplanes ist es, Besucher und Mitarbeiter des Spielcenter-Chemnitz, im Vitacenter
Chemnitz, bestmöglich vor einer Übertragung der Infektion im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 zu
schützen, die Infektionsketten zu unterbrechen und damit die Übertragungsmöglichkeiten zu verhindern
bzw. bestmöglich zu minimieren.
Die folgende Hygiene bzw. Infektionsschutzmaßnahmen sind für die Nutzung der Anlage bindend und
beziehen sich auf den normalen Besuch Sportstätte sowie auf kleinere Veranstaltungen. Der
Hygieneplan ist jederzeit zugänglich und für jedermann einsehbar.
Die im Hygiene-Konzept verfügten Maßnahmen basieren auf den SARS-CoV 2 Arbeitsschutzstandard des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Anlage 1). Stand 25.10.2020. Eine grafische Darstellung des
Hygienekonzeptes ist der Anlage-2, Corona-Schutzplan, zu entnehmen.
1.3. Allgemeine Verhaltensmaßnahmen
Mit einfachen Maßnahmen sind alle Gäste und Mitarbeiter angehalten sich selbst und andere zu
schützen.
Diese Maßnahmen beinhalten:
Regelmäßiges und ausreichend langes (mindestens 20 Sekunden) Hände mit Seife waschen.
Niesen und husten in die Armbeuge oder Einwegtaschentücher- einhalten der Niesetikette.
Kein Begrüßen oder Verabschieden durch Berührungen (Handschütteln, etc).
Abstand halten von mindestens 1,5 m zu anderen Personen.
Fern halten der Hände vom Gesicht.
Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung im nicht abgesperrten Bereich.
Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Hygiene- und Abstandsregeln.
Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln durch Unterwiesenes Sicherheitspersonal.
Bargeld wird nicht von Hand zu Hand gereicht, sondern mit Hilfe von Hilfsmitteln (Schale, Korb)
übergeben.
Das EC-Gerät ist nach jeder Nutzung zu desinfizieren.
Betriebsfremde Personen z.B. Handwerker werden in einem Gästebuch erfasst. S.P. 1.8.
Getränke-/Speisekarten liegen nur in leicht zu reinigender Ausführung vor und werden den
Gruppen für den Aufenthalt zur Verfügung gestellt und anschließend gereinigt und desinfiziert.
Das gilt auch für alle anderen Gegenstände, die evtl. genutzt werden.
1.4. Personalhygiene- Schutzbekleidung und Desinfektionsmaßnahmen
Alle Mitarbeiter des Spielcenters sind mit einem Mund-Nasenschutz und Einweghandschuhen
ausgestattet, um unter anderem vor direkten Kundenkontakt zu schützen. Diese werden von den
Mitarbeitern ab Einlass der Gäste durchgängig getragen und regelmäßig gewechselt.
Am Einlassbereich befindet sich zu dem ein Desinfektionsspender- Grundsätzlich wird das Personal am
Eingang mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Die Sanitäranlagen sind zu dem in allen Bereichen
großzügig ausgeschildert.
1.5. Sanitäreinrichtungen
In den sanitären Einrichtungen ist fließendes Wasser vorhanden sowie Seifenspender und
Papierhandtücher, ebenso werden Müllbehälter bereitgestellt. Zusätzlich wurden Desinfektionsspender
mit entsprechendem Desinfektionsmittel (mit mindestens begrenzt viruzidem Wirkungsbereich)
aufgestellt. Jede Toiletteneinheit verfügt zudem über ein separates Waschbecken.
Weitere Maßnahmen seitens der Rivagroup GmbH sind folgende:
Die Toiletten sind von Besuchern und Mitarbeitern nur mit einem Mund und Nasenschutz zu
betreten. Eine Entsprechende Beschilderung ist vorhanden.
Die Anlage wird täglich gereinigt und desinfiziert. Dies wird entsprechend protokolliert und ist
für jedermann einsehbar.
Markierung auf dem Boden vor den Toiletten zur Sicherung des Mindestabstandes
Jeder Kunde erhält für die Toilettennutzung einen „Passierschein“. Somit wird sichergestellt,
dass sich nur eine bestimmte Anzahl an Personen auf den Toiletten befindet und somit der
Sicherheitsabstand von 1,5m gewährleistet ist.
1.6. Arbeitszeit, Pausengestaltung, aktive Kommunikation und Unterweisung der Mitarbeiter
Verringerung der Belegungsdichte von Arbeitsbereichen und gemeinsam genutzten
Einrichtungen durch Maßnahmen zur zeitlichen Entzerrung (versetzte Arbeits- und Pausenzeiten
ggfs. Schichtbetrieb)
Es werden dieselben Personen zu gemeinsamen Schichten einteilen, um innerbetriebliche
Personenkontakte zu verringern
Es werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass es bei Beginn und
Ende der Arbeitszeit zu einem engen Zusammentreffen mehrerer Beschäftigten kommt (z.B.
Zeiterfassung, Umkleidekabinen, Waschräume, Duschen etc.)
Duschen in den betrieblichen Sanitärräumen ist gänzlich untersagt
Bei ersten Anzeichen einer Erkrankung insbesondere mit Husten, Fieber und Atembeschwerden
wird der Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt und muss telefonischen Kontakt mit seinem
Hausarzt aufnehmen.
Treten diese Symptome wären der Arbeitszeit auf, ist laut dem Infektionsnotfallplan zu agieren.
Unterweisung der Mitarbeiter/-innen über die Hygiene- und Abstandsregeln.
Kontrolle der Einhaltung der Abstandsregeln.
Aktive Kommunikation der eingeleiteten Prävention- und Arbeitsschutzmaßnahmen im
gesamten Betrieb.
Unterweisung der Führungskräfte.
Benennung einheitlicher Ansprechpartner.
Kontrolle der Einhaltung des betrieblichen Hygienekonzepts.
Benennen eines geeigneten Ansprechpartners für die Umsetzung des Schutz- und
Hygienekonzeptes (siehe oben).
1.7. Speisen und Getränke
Angebotene Speisen und Getränke werden unter strengen Hygiene Vorschriften wie sie in einer
Großraumküche schon vorhanden sind (Hazard Analysis Critical Control Points (HACCP))
zubereitet.
Benutzte Gläser, Bestecke und Geschirr werden mechanisch bei Rücklauf mit entsprechenden
Reinigungsmitteln gereinigt und anschließend einer Spülmaschine zugeführt, um eine
Grundreinigung mit hoher Hitze zu garantieren. Anschließend findet eine „Quarantäne“ statt -
d.h. das Material wird frühestens am nächsten Tag wiedereingesetzt.
Ausgabe frisch zubereiteter Produkte und Rückgabe von genutztem Geschirr, Gläser, Besteck,
sind strikt voneinander getrennt (dies ist aber auch „Normalzustand“ lt. HACCP).
Besteck wird vorbereitet und dem Gast direkt übergeben. Eine eigene Entnahme aus einem
Besteckkasten erfolgt nicht.
Trinkhalme, Einweg-Servietten und Portionsverpackungen (Zucker, Kaffeesahne) stehen
ausreichend zur Verfügung.
Die Schank und Speisewirtschaft wird ab 22:00Uhr bis 5:00Uhr zum Folgetag vollständig
eingestellt. Das sportliche betätigen an den Anlagen ist innerhalb der regulären Öffnungszeit
weiterhin möglich
Tablett- und Geschirrentnahmestellen sowie in Buffetform angebotene Speisen sind vor Niesen
und Husten durch Kunden zu schützen. Für die Entnahme von Speisen in Selbstbedienung
müssen Entnahmezangen oder vergleichbare Hilfsmittel verwendet werden. Entnahmezangen
oder vergleichbare Hilfsmittel sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Die Einhaltung
der Hygieneregeln für Buffets ist durch Servicepersonal zu beaufsichtigen. Die Bildung von
Warteschlangen ist zu vermeiden.
1.8. Infektionsketten
Um Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden die Daten des Kunden erfasst. Dies
beinhaltet Vor und Zuname, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Postleitzahl der Besucher
sowie Zeitraum des Besuchs. Diese Daten sind geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte und
werden für die Dauer von einem Monat, ab Besuchszeitung, gespeichert. Nach einem Monat
werden diese Daten automatisch gelöscht. Auf Anforderung sind diese an das
Gesundheitsamt-Chemnitz zu übermitteln; eine Verarbeitung zu anderen Zwecken wird nicht
unternommen und ist unzulässig und rechtswidrig.
1.9. Sonstige Arbeitsschutz und Hygienemaßnahmen
regelmäßige Belüftung
Aushang der Hygieneregeln im gesamten Gebäude
Dauer Öffnung nicht selbsttätig öffnender Türen
regelmäßige und in kurzen Abstanden durchzuführende Reinigung aller häufig berührten
Flächen (Türklinken und –griffe, Handlaufe, Handterminals, Tastaturen und Touchscreens
Benennung eines betrieblichen Hygienebeauftragten (siehe oben).
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen
1.10. Besucher
1.10.1. Besucher allgemein Spielcenter-Chemnitz
Das Betreten des Spielcenters ist ausschließlich über den entsprechenden Eingang zu betreten
und entsprechenden Ausgang zu verlassen.
Im Gesamten Objekt besteht eine Nasen und Mundbedeckungspflicht und ein Mindestabstand
von 1,50 Meter. Im Eingangsbereich befinden sich zudem Desinfektionsspender und die Türen
sind offen, so dass kein Kontakt mit den Türgriffen besteht.
Das Betreten der Anlage ist nur mit vorheriger Reservierung möglich. S.P. 1.8. Infektionsketten.
Die Veranstaltungstage bzw. der normale Betrieb ist auf 100-Personen begrenzt.
Die Gäste finden sich pünktlich zur reservierten Zeit im Center ein und werden durch HinweisSchilder zu der nächsten freien Wartezone geführt.
Die Gruppe der Wartezone 1 wird von unserem Personal zum Check-In geführt und zur
Händedesinfektion aufgefordert.
Weitere Wartegruppen können innerhalb der Wartezonen aufrücken.
Am Check-In (gesichert durch eine „Spuckschutz“-Trennung) wird die Kundendatenregistrierung
geprüft. Sollte keine Reservierung vorliegen, werden die Personenbezogenen Daten vor Ort
erfasst. S.P. 1.8. Infektionsketten.
Gleichzeitig werden Ihnen die Hygiene-Schutzmaßnahmen den Besuchern erläutert
Die Gäste nehmen unter Wahrung der Abstände zu anderen Gästen ihre zugewiesene Zone ein
und können dort den Mundschutz ablegen. Bei Verlassen der Zone muss der Mund-NasenSchutz wieder angelegt werden.
An der Kasse nimmt ein Mitarbeiter, geschützt durch „Spuckschutz“-Trennung die Zahlung
(möglichst bargeldlos) entgegen und weist den Gästen den Weg zum Ausgang (wo noch eine
Desinfektionsmöglichkeit zur Verfügung steht).
Aushänge und Fußbodenaufkleber an neuralgischen Punkten erinnern die Gäste daran, den
Mindestabstand von 1,5m zu anderen Gästen einzuhalten.
Folgenden Personen ist der Zutritt vollständig untersagt: Personen mit Symptomen einer
Atemwegserkrankung bzw. Erkältung. Personen, die positiv auf Corona getestet wurden und
sich im aktiven Krankheitsverlauf befinden. Personen, die sich auf behördliche Anweisung in
Quarantäne befinden. Personen, die sich "krank" fühlen.
1.10.2. Besucher Bowlinganlage
Der Betreiber gestattet maximal 1 Haushalt pro Bahn, maximal 2 Haushalte pro Abteil (Abteil= 1
Bereich mit 2 Bahnen/Sitzmöglichkeiten). Siehe Anlage-2. Es gibt insgesamt 22-Bahnanlagen. Die
Bereiche sind zu dem mit Signalband abgetrennt so dass 1,50 Meter zwischen den
unterschiedlichen Haushalten gewährleistet ist. Eine Maskenpflicht in diesem abgetrennten
Bereich besteht für den eigenen Haushalt nicht. Eine entsprechende Beschilderung zu den
Verhaltensregeln besteht.
Die Unterschiedlichen Abteile sind abgesperrt und dürfen nur mit driftigen Grund
(Toilettengang, Spielbeendigung, Technische Probleme, etc…) verlassen werden. Beim Verlassen
ist ein Mundschutz zu tragen.
Das Benutzen der Bowlingschuhe ist optional mit Einweg-Socken möglich. Zu dem Werden nach
jedem Benutzen die Schuhe durch unser Personal desinfiziert.
Die Tische im Gastronomie Bereich sind so aufgebaut, dass ein Abstand von 1,50Meter zum
nächsten Haushalt gewährleistet ist.
Nach jeder Benutzung werden die einzelnen Bereiche komplett desinfiziert sowie der
Bowlingball. Zusätzlich steht auch noch ein weiteres Desinfektionsmittel an jeder Bahn zur
Verfügung.
Zwischen fremden Gruppen an den Bowlingbahnen ist ein „Spuckschutz“ installiert, um vor
versehentlichen Annäherungen zu schützen.
1.10.3. Besucher Rätselräume (Escaperoom)
Im abgesperrten Raum ist kein Mund-Nasenschutz zu tragen da sich der eigene Haushalt in
diesem Befindet. An das Ansteckungsrisiko für anderen durch den Gebrauch von Gegenständen
zu verringern, müssen die Teilnehmer Einweghandschuhe tragen.
Nach dem Verlassen des Raumes werden durch das Personal alle Oberflächen komplett
gereinigt und desinfiziert.
Dem Gast ist es empfohlen, Einweghandschuhe zutragen. Diese gibt es bei dem Servicepersonal
gegen eine Hygienepauschale i.h.v. 1,00€ (In Worten: Einem Euro).
1.10.4. Besucher Lasertag
Beim Lasertag dürfen nur maximal 2 Haushalte teilnehmen. Somit ist die Teilnehmerzahl
begrenzt. Aufgrund des Kontaktlosen spielen, ist der Mindestabstand von 1,50Meter zu jeder
Zeit gegeben.
Jeder Teilnehmer bekommt zu den Spielgeräten noch eine weitere Unterziehweste, so dass
Körperflüssigkeiten an einem dranbleiben und nicht auf das Material übergehen können.
Auf die punktuelle Auswertung am Spielende wird verzichtet so, dass es zu keiner
Menschenansammlung kommen kann.
Nach jedem Spielende werden die Spielgeräte (Westen+Tagger) gereinigt und desinfiziert.
1.10.5. Besucher Minigolf
Jeder Haushalt bekommt seinen eigenen Schläger sowie seinen eigenen Ball, zudem bekommt
jeder Haushalt seine eigenen schreib Utensilien. Diese Gegenstände werden nach der
Benutzung durch unser Personal desinfiziert.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um den Mindestabstand zu gewährleisten. Zudem befinden
sich entsprechende Hinweisschilder auf der Anlage. Bei weniger als 1,50 Meter Mindestabstand
zu dem anderen Haushalt ist eine Mund und Nasenbedeckung zu tragen.
Auf die punktuelle Auswertung sowie die Siegerehrung am Spielende wird verzichtet so, dass es
zu keiner Menschenansammlung kommen kann.
Es gibt einen Separaten Eingang auf die Spielfläche sowie einen separaten Ausgang, welcher sich
auf der anderen Seite des Spielfeldes befindet.
1.10.6. Besucher Betriebsfremder Personen, z.B. Handwerker, Lieferanten etc.
Zutritt betriebsfremder Personen nach Möglichkeit auf ein Minimum beschränken
Kontaktdaten betriebsfremder Personen beim Betreten/Verlassen des Betriebs Geländes sind zu
dokumentieren- siehe auch Punkt 1.8.
Information betriebsfremder über die Maßnahmen, die aktuell im Betrieb hinsichtlich des
Infektionsschutzes vor SARS-CoV2 gelten.